Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bedingungen

(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen.

(2) Verbraucher i.S. unserer Geschäftsbedingung sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S. unserer Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S. unserer Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbeziehungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf die Geltung eigener AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die mitgeteilten Lieferdaten stehen unter dem  Vorbehalt der Abklärung aller technischen Fragen und unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(3) Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(5) Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst unseren Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbraucher behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(3) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach § 3 Ziff. (2) und Ziff. (3) dieser Bestimmungen vom Vertrage zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In diesem Falle verpflichtet sich der Kunde, uns zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware den Zugang zu den Geschäftsräumen des Kunden zu gewähren und uns die Vorbehaltsware herauszugeben.

(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen den Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Auf unser Verlangen hin wird der Kunde die abgetretene Forderungen sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner benennen, sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigen. Wir dürfen zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Zahlungsansprüche um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

(5) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 4 Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel

(1) Der Verbraucher hat bei einem Fernabsatzvertrag das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.  Im Falle der Rücksendung der Ware hat der Verbraucher dafür Sorge zu tragen, dass die Ware wieder ordnungsgemäß verpackt ist. Schäden an der Ware aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung sind vom Verbraucher zu tragen.

(2) Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechtes bei einem Bestellwert bis zu € 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Macht der Verbraucher geltend, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten, so ist er hierfür beweispflichtig.

(3) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

§ 5          Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise bestimmen sich nach der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste. Unsere Preise verstehen sich frei Haus, d.h. Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sind im Preis enthalten. Im Kaufpreis für Verbraucher ist die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland werden dem Kunden zusätzlich berechnet.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware den Kaufpreis sofort ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Lieferung/Leistung erfolgt als Barverkauf bzw. Bar-Nachnahme. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für uns kosten- und spesenfrei angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nicht angenommen.

(3) Zahlt der Kunde den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung, kommt er in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wird uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(4) Wir sind berechtigt, trotz anderweitiger Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alten Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch den Verzug entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(5) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder diese durch uns schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Soweit  Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation  des Kunden erkennen lassen, können wir jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenige, für die eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden in diesem Fall sofort fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, eine angemessene Mahngebühr von mindestens 5,00 € pro Mahnung zu berechnen.

(7) Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unseren Forderungen an Dritte abzutreten.

§ 6 Lieferung und Leistung

(1) Wir schulden nur Lieferungen im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Menge. Reichen die uns zur Verfügung stehenden Mengen nicht zur Versorgung unserer Kunden aus, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten die Lieferungen verhältnismäßig zuzuteilen oder davon abweichend einzuschränken oder einzustellen.

(2) Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie stellen lediglich eine Angabe über die wahrscheinliche früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar.

(3) Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg und Transportmittel) behalten wir uns vor. Die Ware für den Versand wird durch uns versichert.

(4) Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den Kunden zur Annahme, es sei denn, bei Vertragsabschluß wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§ 7 Höhere Gewalt

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Aussperrungen, Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo, Naturkatastrophen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, befreien uns vor der Einhaltung bestimmter, auch als verbindlich, vereinbarter Lieferfristen. In einem solchen Fall behalten wir das Recht vor, durch eine Mitteilung an den Kunden den Leistungszeitpunkt um die entsprechende Dauer und einer angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben.

§ 8 Abnahme und Abnahmeverzug

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verzögert sich die Übergabe bzw. der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung mit der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn der Kunde die Annahme der Ware verweigert. In diesem Fall befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnungen im Annahmeverzug und haftet uns gegenüber für alle entstehenden Kosten, insbesondere durch Versand sowie zwischenzeitlichen Wertverlust.

§ 9 Gefahrenübergang

(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Dies gilt auch in den Fällen, in denen wir die Lieferung (Bestimmungsort frei) übernommen haben. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunden im Verzug der Annahme ist.

(3) Eingetretene Transportschäden oder Transportverluste sind uns unverzüglich anzuzeigen. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.

§ 10 Mängelrügen und Gewährleistung

(1) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

(3) Falls wir die Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigen können, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rücknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(5) Im Falle der Nachbesserung übernehmen wir die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das bemängelte Stück, trägt der Kunde. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die uns entstandenen Kosten der Überprüfung in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zur Zahlung fällig.

(6) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Mängelrüge bei uns maßgebend. Dem Unternehmer obliegt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(7) Verbraucher müssen innerhalb von einer Frist von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 14 Tage nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffenden Herstelleraussagen zum Kauf bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

(8) Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird uns ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung. Die Parteien sind sich der Tatsache bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler beim Wein, insbesondere Korkgeschmack, auszuschließen.

(9) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig zu verursacht haben.

(10) Für den Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angemeldet hat.

(11) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 

§ 11 Haftung

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Bei schuldhafter, den Vertragszweck gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für solche Schäden, deren Eintritt wir seit Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen vorherahnen konnten.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

(3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S. des HGB gilt für alle Streitigkeiten der Gerichtsstand am Sitz unseres Geschäftes als vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, ganz oder teilweise nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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Wir liefern innerhalb Deutschlands ab 12 Flaschen frei Haus!

Bei größeren Abnahmemengen geben wir die Frachtersparnis prozentual wie folgt an unsere Kunden weiter:

Massgebend hierfür ist die Gesamtbestellmenge an eine Lieferadresse!

Unsere Preise / Versandkosten

Unsere Preise sind absolute Endpreise.
Mindestabnahmemenge hierfür sind 12 Flaschen sortiert.

Das heisst keinerlei Extrakosten für

Frachten in andere Länder auf Anfrage.

Wenn Sie weniger als 12 Flaschen bestellen, müssen wir einen Mindermengenzuschlag berechnen. Dieser gestaltet sich für Lieferungen innerhalb Deutschlands folgendermaßen:

Lieferung

Die Lieferung erfolgt bis zu einschliesslich 84 Flaschen per UPS. Größere Mengen werden nach wie vor per Spedition geliefert. Massgebend ist auch hier wieder die Gesamtbestellmenge an eine Lieferanschrift.

Eine Bitte ...
Damit der Wein sicher verpackt werden kann und die Flaschen heil bei Ihnen ankommen, muss die Gesamt-Bestellmenge durch 6 teilbar sein.

Kartoneinheit

Bei uns bekommen Sie Ihren Wein in 6er und 12er PTZ-fähigen Kartons. Es gibt bei uns KEINE 15er oder 18er Kartons. Diese sind - wie wir finden - einfach zu schwer. Sie müssen ja schliesslich nicht mehr heben als notwendig. ;o)

Sobald Ihre Lieferung per Spedition erfolgt, erhalten Sie den Wein in den Originalkartons, wie Sie ihn auch in Südafrika auf dem Weingut bekommen.

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